Freitag, 15. April 2016

Richtige Entscheidung


(Auch wenn das bedeutet, Frau Merkel und die CDU zu verteidigen.)

Die jetzt angesichts der Entscheidung der Bundesregierung, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes zuzulassen, Schaum vor dem Mund haben, sollten in ihrem Furor ("unerträglicher Kotau!", meinte Frau Wagenknecht), vielleicht die Möglichkeit ins Auge fassen, es mit Rechtsstaat und Demokratie nicht allzu genau zu nehmen. Als juristischer Laie erlaube ich mir die Behauptung: Die Regierung hatte kaum eine andere Wahl. Weil es bei uns eben genau nicht zugeht wie bei Erdogan oder bei Berlusconi. Richtig gelesen, ich nehme Frau Merkel gegen Frau Wagenknecht in Schutz; den heutigen Tag also bitte rot im Kalender markieren und sämtliche diplomatischen Beziehungen abbrechen.

Ob es einem passt oder nicht, stehen die Paragraphen 103 und 104 im Strafgesetzbuch, warum auch immer. Damit sind sie verbindlicher Teil der für alle geltenden Rechtsordnung. Es ist unerheblich, ob solche Gesetze einem noch sonderlich zeitgemäß vorkommen (was sie mir nicht tun), ob sie schon ewig nicht mehr angewandt wurden oder ob es für einen Politiker nun eine besonders kluge Entscheidung ist, gegen Satire mit Mitteln des Strafrechts vorgehen zu wollen (was es erfahrungsgemäß nicht ist). Auch die Regierung ist an sie gebunden und steht nicht etwa über ihnen. Deshalb gab es außer Symbolik und nationaler Bauchgefühle wohl wenig wirkliche Argumente, einer Strafverfolgung gegen Böhmermann nicht zuzustimmen.

Überflüssig zu sagen, dass es eine gute, richtige wenn nicht gar überfällige Idee ist, diese anachronistischen Majestätsbeleidigungs-Relikte bei allernächster Gelegenheit ersatzlos zu streichen. Wenn Herr Erdogan sich von einem deutschen Staatsbürger beleidigt sieht, dann steht es ihm frei, ihn wegen Beleidigung anzuzeigen wie jeder andere auch. Paragraphen, die Staatsoberhäupter diesbezüglich extra wichtig machen, braucht kein Mensch. Wer aber jetzt herumlamentiert oder ramentert, die Regierung habe nationale Souveränität politischen Interessen geopfert (hier: der Unterstützung der Türkei in der Flüchtlingsfrage ), sollte vielleicht folgendes bedenken:

Zu meinen, die Regierung hätte ablehnen müssen, bedeutet, sich exakt jenes Verständnis von Politik zu eigen zu machen, mit dem die Erdogans, Berlusconis und andere Autokraten dieser Welt unterwegs sind. Eines, in dem Regierungen das Recht haben sollten, sich nach Bedarf und Gutdünken über das Gesetz zu stellen. Zudem entscheiden bei uns Richter unabhängig auf der Basis des geltenden Rechts und haben sich eben genau nicht dem Willen von Regierungen zu unterwerfen. Man nennt das Gewaltenteilung. Das Verfahren gegen Böhmermann kann viele Jahre dauern und ist eine wunderbare Gelegenheit, immer wieder mal zu demonstrieren, wie diese Gewaltenteilung funktioniert. Wieso türkische Künstler und Journalisten deswegen nun mehr leiden werden, wie Frau Harms sich zu ventilieren nicht entblödete, wird wohl auf ewig ihr Geheimnis bleiben.

Es gibt also gute Gründe, gelassen zu bleiben. Sich jetzt nationalistisch aufzuplustern und die Rechtsordnung beugen zu wollen, ist mitnichten ein Zeichen von Selbstbewusstsein, sondern lediglich dafür, sich selbst geistig mehr in Erdoganschen Welten zu bewegen als man sich eventuell eingestehen mag. Was wiederum ein bedenkliches Licht wirft auf das autoritäre Politikverständnis, dem Teile unserer Politikerkaste offenbar inzwischen anhängen.



28 Kommentare :

  1. Also vielleicht habe ich da was nicht ganz verstanden. Aber allein die Tatsache, daß die Regierung die Befugnis hat darüber zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht, zeigt doch, daß sie in dieser Hinsicht über dem relevanten Gesetz steht. Insofern ist die Entscheidung eine politische und kein Lackmustest auf Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit. Wenn jetzt Recht angewandt wird, dann, weil unsere Regierung das so will und darf.

    Aber grundsätzlich ist die Entscheidung schon schön. Ich fände es am besten, wenn diese Angelegenheit vor Gericht landen und geklärt werden würde. :)

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    1. Die Frage ist aber doch, nach welchen Kriterien sie entscheiden kann/darf/muss. Und da kommt m.E. nur die Frage in Betracht, ob ein Verstoß gegen § 103 vorliegt oder nicht. Liegt einer vor, dann muss sie die Gesetze anwenden und zustimmen, andernfalls könnte man sie darauf verklagen.

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    2. Naja, die Ermächtigung der Bundesregierung ist ja bei Verbrechen gegen andere Staaten nicht der Strafverfolgung vorgeschaltet, damit diese prüft, ob ein Verstoß gegen ein Gesetz vorliegen könnte. Das ist doch die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Die Genehmigung der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft dient doch dazu, dem außenpolitischen Interesse Deutschlands Vorrang vor dem Recht einzuräumen. Und wenn die Regierung hier die Genehmigung zur Anwendung des Rechts gibt, dann ist das wenig Grund, die Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Es zeigt einfach nur, daß das Recht und das außenpolitische Kalkül zusammen passen.

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    3. Das ist Spekulation. Mag sein, dass das gerade außenpolitisch opportun ist, ich denke aber nicht, dass die politische Klasse nur aus Erdogan-Speichelleckern besteht. Egal.
      Worum geht es? Es geht nicht darum, ob Böhmermann an die Türkei ausgeliefert werden soll, sondern um die Frage, ob es rechtens ist, dass eine deutsche Staatsanwaltschaft Ermittlungen nach § 103 einleitet und ein deutsches Gericht dann evtl. prüft, ob ein Verstoß vorliegt. Angesichts der Beleidigungen, die gefallen sind (zu klären, inwieweit die satirische Metaebene eine Rolle spielte, wäre Aufgabe eines Gerichtes), wäre ein Nein m.E. nur schwer begründbar gewesen. Die ganze Sache hat nichts damit zu tun, einen Satiriker mundtot zu machen oder einen Erdogan zu bestänftigen, sondern darum, dass das deutsche Rechtssystem da eine Schwachstelle hat. Übrigens räumt Frau Rittig, die erfahrene Anwältin der TITANIC, Böhmermann gute Chancen ein.

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    4. Ergänzung, um es noch klarer zu machen: Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass sich die Regierung bzw. die Politik eine Entscheidung darüber anmaßte, was Satire ist und was eine Beleidigung. Das aber (im Einzelfall!) zu entscheiden, ist allein Aufgabe der Justiz.

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    5. Das drollige ist aber doch, daß das Recht der Regierung da überhaupt einen Entscheidungsspielraum zugesteht. Und so weit ich weiß auch ohne weitere Vorgaben, wonach diese zu urteilen hätte. Hätte Merkel anders entschieden, man hätte es anmaßend finden können oder sich freuen können, daß sie in einem heikeln Thema ausnahmsweise mal eine Position einnimmt. Aber so oder so, es wäre rechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Sie hat einfach nur den Spielraum ausgenutzt, der der demokratische Rechtsstaat der Regierung einräumt. Deshalb hat diese Entscheidung für mich nicht mehr mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun wie ihr Gegenteil es gehabt hätte.
      Vielmehr frage ich mich, ob ein Fall, in dem der Regierung ein Ermessensspielraum in der Durchsetzung des Rechts eingestanden wird, überhaupt eine Zierde für den Rechtsstaat sein kann.

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    6. Meines Wissens (ich bin auch kein Jurist und gebe nur wieder, was ich aus verschiedenen Zeitungsartikeln zusammengeklaubt und hoffentlich einigermaßen richtig verstanden habe) haben wir es hier mit zwei getrennten Vorgängen zu tun.

      Erstens hat Erdogan als Staatsoberhaupt auf diplomatischem Weg um Strafverfolgung ersucht. Ob dafür der deutsche Majestätsbeleidigungsparagraph überhaupt nötig ist, weiß ich nicht. Ich vermute aber mal, dass der E. das auch ohne diesen Paragraphen gekonnt und getan hätte. Über dieses offizielle Ersuchen kann die Bundesregierung auch nach politischen Befindlichkeiten entscheiden.

      Zweitens hat Erdogan als Privatmann durch seinen Anwalt Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird das verwursten und u.U. Anklage erheben. Dieses Verfahren folgt allein den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und ist von der Zustimmung der Regierung völlig unabhängig. Die Regierung kann dieses Verfahren auch nicht verhindern, da sie - wie es sich für einen Rechtsstaat gehört - eben an Recht und Gesetz gebunden ist.

      Insofern ist die Entscheidung der Regierung bezüglich des Ersuchens Erdogans egal, weil eine strafrechtliche Aufarbeitung der Causa Böhmermann so oder so erfolgen kann (und, da der E. Anzeige erstattet hat, auch wird). Das hat dann allenfalls Symbolcharakter oder so, eine Geste gegenüber "unserem geschätzten Partner E.". Kann man unschön finden, riecht vielleicht nach Anbiederung, aber ein Einknicken vor dem Herrgöttle vom Bosporus ist das eher nicht. Ausdruck eines Rechtsstaatlichkeitsdefizits auch nicht.

      Im Gegenteil - wenn Böhmermann sich mit seiner Inszenierung strafbar gemacht hat, ist es im Interesse des Rechtsstaats, das angemessen zu ahnden. Und wenn er sich nicht strafbar gemacht hat, ist es eine schöne Gelegenheit, dem Beinahediktator E. zu zeigen, was ein Rechtsstaat ist. Und Meinungsfreiheit und so.

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    7. Ups, hätte vielleicht die restlichen Kommentare lesen sollen, statt hier gleich reinzugrätschen...

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    8. Kein Problem. Hat halt nen büschen geraucht hier heute. Kommt mal vor.

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    9. Ist ja auch ok. Besser als wenn alles in der leeren Weite verhallt oder als einzige Reaktion kommt "Kannste nich ma was von Motörhead spielen"...

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  2. Frau Merkel, respektive die Bundesregierung, hätte die Möglichkeit gehabt, von der Strafverfolgung abzusehen, zumal sie ja sagte, der Paragraph sei zukünftig entbehrlich.
    "... und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt." § 104a
    Für Verleumdung, üble Nachrede, usw. gibt es schließlich ja noch die §§ 185 ff. StGB.
    Es sei Erdogan unbenommen eine zivile Klage einzureichen. Eine Sonderbehandlung ist eines demokratischen Staates unwürdig und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
    In so fern war es eben keine richtige Entscheidung, sondern eine unwürdige und politisch dumme Entscheidung.

    Grüße,
    Duderich

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  3. richtige entscheidung?
    dann gehören alle putinhetzer allesamt in den knast.
    die springer/spiegel/bertelsmann/ör könnten ihren "qualitätsjournalismus" begraben.
    weder erdogan,noch böhmer,sind die wahren schuldigen an diesem irrsinn.

    das merkelverbrecherregime und deren us vorgesetzten haben diesen irrsinn zu verantworten.

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  4. @Stefan Rose:
    "Ergänzung, um es noch klarer zu machen: Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass sich die Regierung bzw. die Politik eine Entscheidung darüber anmaßte, was Satire ist und was eine Beleidigung. Das aber (im Einzelfall!) zu entscheiden, ist allein Aufgabe der Justiz."

    Wie bereits gesagt - und von Dir unwidersprochen - kann und wird die Justiz unabhängig von §103 StGB entsprechend § 185ff. StGB entscheiden.

    Warum Du einer verschärften Strafverfolgung, die für Staatsoberhäupter vorgesehen ist, zustimmst, bzw. Merkel dafür lobst dieses Rechtsmittel anwendbar zu machen - diese Antwort bist Du schuldig geblieben.

    Willst Du Erdogan mehr Rechte einräumen als Lieschen Müller?
    Was ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

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    1. Entschuldige bitte, aber - Hä?

      1. Ich lobe Frau Merkel an keiner Stelle, sondern nehme sie gegen, wie ich finde, überzogene Kritik in Schutz. Du wirst zugeben, das ist ein Unterschied.
      2. Wie kommst du darauf, dass die Justiz nach § 185 entscheidet, wenn eine Klage wegen Verstoßes gegen § 103 vorliegt?
      3. Es geht nicht um "verschärfte Strafverfolgung", sondern darum, dass §§ 103/104 Staatsoberhäutpern tatsächlich eine Sonderposition einräumen. Das halte ich für falsch, was ich auch geschrieben habe ("Paragraphen, die Staatsoberhäupter diesbezüglich extra wichtig machen, braucht kein Mensch."), weise aber darauf hin, dass es sich leider um geltendes Recht handelt.
      4. Der Gleichbehandlungsgrundsatz spielt hier glaube ich keine Geige, weil es durchaus normal ist, das bestimmte Personengruppen unter besonderem Schutz des Gesetzes stehen.

      Es gibt übrigens noch eine weitere Einschätzung von Udo Vetter zu der Sache. Vielleicht war es aber auch eine Entscheidung, deren Dialektik viele schlicht überfordert. Never mind.

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    2. Stefan nochmal:
      Nicht umsonst gibt es den § 104a, der eben noch eine besondere Hürde zur Strafverfolgung gem. 103 vorschaltet. Wenn diese Vorzugbehandlung 'kein Mensch braucht', wieso ist diese Entscheidung zu deren Anwendung denn dann richtig. Du verweist auf die bestehende Gesetzeslage und dazu gehört eben, dass die Bundesregierung die Möglichkeit hat, diesen überholten Paragraphen nicht anzuwenden.

      Außerdem scheint Dir entgangen zu sein, das Erdogan ebenfalls eine Strafanzeige nach § 185 eingeleitet hat. Unabhängig der Verfolgung nach § 103 ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wg. $ 185. SO komme ich darauf. Die Entscheidung ist schlichtweg falsch, weil ein Ermessensspielraum nicht genutzt wurde für Meinungs- und Satirefreiheit einzustehen - und das gegenüber einem Mann, der sie täglich mit Füssen tritt. Der besondere Schutz bestimmmter Personengruppen ist gerade in diesem Fall bei Erdogan nicht anzuwenden.

      Also nochmal zum mitschreiben:
      Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor entsprechend $ 185 StGB und würde es auch ohne Ermächtigung der Kanzlerin tun!

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  5. "...Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", sagt Rechtsanwalt Christian Schertz. Er verweist darauf, dass Erdoğan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt hat und die Staatsanwaltschaft daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen müsse..."

    http://www.sueddeutsche.de/kultur/satire-und-schmaehkritik-boehmermanns-anwalt-nennt-merkels-entscheidung-hoechst-bedenklich-1.2952584

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  7. Klaus Baum hat mich auf folgenden Artikel aufmerksam gemacht, den Du, Stefan, einmal lesen solltest:
    http://www.achgut.com/artikel/es_kommt_knueppeldick_merkel_im_zentrum_eines_dreifach_eklats

    Ich will Dich nicht angreifen, aber Wohlgesonnene sollten einander darauf hinweisen, wenn sie einmal falsch liegen.

    Liebe Grüße
    Der Duderich

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    1. Ja, letzteres hast jetzt gründlich getan, vielen Dank.
      Keine Sorge, ich bin auch nicht böse deswegen, andere Meinungen sind i.d.R. kein Problem für mich, es sei denn, sie beruhen auf Unterstellungen.
      Den Artikel habe ich gelesen. Hysterischer, alarmistischer Quark. Die Meinungs- und Kunstfreiheit ist durch dieses Skandälchen kein bisschen in Gefahr. Wieso sollte sie auch? War sie in Gefahr als Gerhard Schröder (SPD, die Partei, die sich gerade als große Hüterin der Meinungs- und Kunstfreiheit inszeniert) per einstweiliger Verfügung die Behauptung verbieten ließ, er färbe sich die Haare?
      Das ganze wird, im Gegenteil, den positiven Effekt haben, das die obsoleten und ärgerlichen §§ 103 und 104 StGB abgeschafft werden.
      Worum es mir geht ist, dass es vielleicht noch andere Gründe für diese Entscheidung gibt als Trivialitäten wie "Merkel will sich bei Erdogan lieb Kind machen." und dass es gute Gründe gibt, gelassen zu bleiben.

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    2. Stefan, langsam werde ich tatsächlich ein bisschen sauer.
      "Keine Sorge, ich bin auch nicht böse deswegen, andere Meinungen sind i.d.R. kein Problem für mich, es sei denn, sie beruhen auf Unterstellungen."

      Wenn Du mir denn Unterstellungen vorwirfst, so benenne sie bitte. Ich habe Deiner Argumentation faktisch widersprochen, aber Du gehts auf sie nicht ein. Mittlerweile befürchte ich, Du willst aus Stolz oder Sturheit eine anfängliche Fehleinschätzung nicht revidieren.
      Wenn Du immer noch der Meinung bist, das Merkel/die Bundesregierung eine richtige Entscheidung getroffen hat, dann setz Dich bitte mit den Gegenargumenten auseinander und widerlege sie. Nichts davon tust Du, und das interpretiere ich, entschuldige bitte, als erkenntnisresistent und verrannt.
      Ich habe auf meiner Seite sämtliche aufgeführten Argumente für die Ermächtigung widerlegt.
      http://aufzeichnungen-eines-gutmenschen.blogspot.de/2016/04/die-gewaltenteilung-als.html
      Falls ich falsch liege, argumentiere bitte dagegen.
      Denn, wenn diese unwiderlegt bleiben, dann bleiben eben die Trivialitäten übrig, die Du mit "bei Erdogan lieb Kind machen" beschreibst.

      Trau Dich mal auf meine Seite und setz Dich mit meinen Argumenten meines jüngsten Posts auseinander!
      Soviel Respekt solltest Du mir zubilligen. Ich habe dort alle Deine Argumente widerlegt, auf die Du außerdem bislang nicht eingegangen bist.
      Da die Entscheidung von Merkel/Bundesregierung Folgen hat, die auch Du bislang nicht absehen kannst, sollten kritsche Beiträge darüber nicht mit "hysterisch(er), alarmistisch(er) Quark verharmlost werden.
      Dass die §§103 StGB abgeschafft werden sollen erfolgt nicht auf Initiative der Kanzlerin und hat absolut nichts mit der Ermächtigung zu tun - im Gegenteil. Man kann nicht ernsthaft behaupten, ein Gesetz wäre überholt, aber gleichzeitig eben solchem zur Geltung verhelfen. Hätte Dir eigentlich zugetraut, diesen offensichtlichen Widerspruch zu erkennen...

      Never mind,
      Duderich


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    3. Meine Güte, dann werd' halt sauer. Werde ich mit leben können.

      Duderichs Gesetz: Wer sich nicht meiner Einschätzung einer Sache anschließt, wenn ich das befehle, ist erkenntnisresistent.

      Und du kannst die "unabsehbaren Folgen" alle übersehen oder was? Hast du vielleicht schon einmal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass du dich in deine blinde Böhmermann-Heldenverehrung derart hineingesteigert hast, dass du jeden frontal angehst, der nicht spätestens bei drei brav auf Linie ist?

      Du bist in deinem Beitrag absolut nichts widerlegt. Du bist lediglich angepisst auf Kritiker losgegangen und hast jegliche Gegenstimmen für irrelevant erklärt. Argumente, auf die ich hätte eingehen können, konnte ich da leider keine erkennen. Bisschen unreif für meinen Geschmack.

      Nu ja, wer die 'Achse des Guten' und 'Die Propagandaschau' für seriöse Quellen hält...

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    4. "Und du kannst die "unabsehbaren Folgen" alle übersehen oder was?"
      Hab ich nie behauptet. Ich disqualifiziere aber eben auch nicht Artikel, die sich mit deren Konsequenzen befassen, als "hysterisch und alarmistisch".

      "Du bist in deinem Beitrag absolut nichts widerlegt. Du bist lediglich angepisst auf Kritiker losgegangen und hast jegliche Gegenstimmen für irrelevant erklärt."

      Keine meiner dort aufgeführten Argumente hast Du widerlegt, noch bist Du zumindest darauf eingegangen. Wer dort keine Argumente sieht, bzw. die Widerlegung Deiner, der ist blind oder will es sein.

      In meiner Argumentation berufe ich mich weder mit Quellen, wie 'Achse des Guten' noch der 'Propagandaschau'. Leidglich führe ich sie in meiner Blogroll.
      Wenn Du mich also für unreif hälst, dann würde ich Dir raten, mich aus Deiner Blogroll zu nehmen - nicht, dass Dich deshalb noch Jemand angreifen sollte.

      Schönen Tag, noch.

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  8. Der Duderich schreibt oben unter anderem: "Es sei Erdogan unbenommen eine zivile Klage einzureichen. Eine Sonderbehandlung ist eines demokratischen Staates unwürdig und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz."

    Auf den Begriff der Sonderbehandlung will ich gar nicht erst eingehen. Ich sag nur: Ganz ganz übel. Aber eine zivile Klage gibt es nach § 185 StGB nicht. Wir befinden uns hier nicht im Zivilrecht, sondern im Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts. Beim 185er handelt es sich -anders als bei Straf"anzeigen" mit Untersuchungsgrundsatz- (StAW ermittelt von sich aus) um ein Antragsdelikt (Strafantrag), der in einigen Fällen sogar zur Folge haben kann, dass es wegen fehlenden Anfangsverdachts erst gar keine Ermittlungen gibt.

    Bevor hier weiter laienjuristisch herumschwadroniert wird, evtl. mal einen Blick in die StPO werfen.

    Grüße vom altauto
    (Jurastudium nach dem 4 Semester erfolgreich abgebrochen)

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    1. Der Begriff "zivile Klage" war unbedacht gewählt, selbstverständlich ist es keine Zivilklage. Wollte ungeschickt darauf hinweisen, dass Erdogan aus als Privatmann und nicht nur als Staatsmann Anzeige erstattet hat.

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  9. Oha, hier gehts ja ab. Ich finde, das Thema wird sowieso viel zu hochgekocht. Wir Blogger sollten nicht ständig "mitziehen", wenn die Lei(d)medien mal wieder etwas zur "Sau" machen und es dann skandalträchtig durchs Dorf treiben ;-)

    Zum Thema: Sicherlich war es eine politisch-diplomatisch kluge Entscheidung von Merkel. Natürlich im Sinne ihres Ansehens und ihres Machterhalts. Dennoch ist es, und da stimme ich Thomas zu, schon merkwürdig, dass sich eine Bundeskanzleirn überhaupt bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazwischen schalten darf. Selbst wenn es wie gnaddrig sagt, nur Symbolcharakter hat. Immer wenn die Öffentlichkeit, Politik und Medien sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen einmischen, verfälscht und beeinflusst das Richter, Anwälte und Justiz. Das haben wir bei Kachelmann und vielen anderen Vorgängen bereits erlebt. Hinzu kommt, dass wir doch in einem "Rechtsstaat" leben (zumindest laut öffentlicher Wahrnehmung), wieso gibt es da erstens, überhaupt noch einen Paragrafen der Majestätsbeleidigung und wieso, darf da zweitens eine andere Majestät ihren Segen, ihre Zustimmug oder ihre Ablehnung dazu geben? Leben wir also doch noch im (Neo-)Feudalismus?

    Der Fall selber wird nun bald in der versenkung verschwinden. Die Gerichte werden sich bei so einem Fall, erst Recht nicht, wenn angekündigt wurde den strittigen Paragrafen eh bald abzuschaffen, hetzen lassen. Da werden sicher einige Wochen und Monate ins Land gehen. Dann wird die Anklage abgeschmettert oder Böhmermann mit einer Geldstrafe belegt werden. Gefängnis halte ich für ausgeschlossen. Würde aber natürlich auch "Symbolcharakter" haben ;-)

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  10. Wäre das Problem das Thema einer juristischen Klausur, lautet das Ergebnis:

    Tenor:
    Die Entscheidung der Kanzlerin ist unwirksam. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist nach § 104a StGB gehindert, zu ermitteln, weil es an der Ermächtigung fehlt.

    Begründung:
    § 104a SAtGB lautet: "Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."

    - Bundesregierung -
    Die deutsche Bundesregierung ist das leitende Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus den Bundesministern und dem Bundeskanzler. Entsprechende Regelungen finden sich in Art. 62 ff. Grundgesetz.

    Der Bundeskanzler ist der administrative Kopf der Bundesregierung. Er gibt die Richtlinien für die politische Ausrichtung vor und trägt dafür die Verantwortung (Kanzlerprinzip). Die jeweiligen Bundesminister orientieren sich dabei an dem politischen Richtlinien des Bundeskanzlers, sind allerdings in ihrem jeweiligen Fachbereich eigenständig tätig (Ressortprinzip). In Kabinettssitzungen entscheidet die Bundesregierung z.B. über gesetzliche Regelungen. Treten Differenzen zwischen verschiedenen Ministern auf, so entscheidet das Kabinett nach dem Mehrheitsprinzip (Kollegialprinzip).

    Demnach war Frau Merkel nicht legitimiert, die Entscheidung allein zu treffen. Ihre Richtlinienkompetenz innerhalb deerer sie autonom entscheiden darf, wird nicht tangiert.

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  11. Eine interessante staatsrechtliche Perspektive, die einem als juristisch Unbeleckter natürlich weniger vertraut ist. Besten Dank.
    Ich würde dennoch auch Jakob Augsteins Kolumne von heute empfehlen. Die befasst sich weniger mit der Frage, ob die Regierung eine strafrechtliche Verfolgung zulassen durfte, sondern mit dem, womit sich die Gerichte zu befassen haben. Rechtfertigt ein satirischer Rahmen demnach jede beliebige Beleidigung. Was, wenn es sich bei Böhmermanns (beispielhaftem) Gedicht nicht um eine Ansammlung antitürkischer, sondern antisemitischer Injurien gehandelt hätte? Je länger ich so drüber nachdenke...

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  12. Stefan,du scheinst den Kontext nicht zu verstehen, in dem das Gedicht vorgetragen wurde.Daher sieh dir mal diesen Kommentar von Oliver Kalkofe an.M.E. der mit Abstand beste zu diesem Thema:
    https://www.youtube.com/watch?v=4Gx-yZRnuZQ

    "um eine Ansammlung antitürkischer, sondern antisemitischer Injurien gehandelt hätte?"
    Spinnen wir das mal weiter:was wäre ,wenn es Antirussisch gewesen wäre ,und der Adressat hätte Putin gehiessen, und hätte eine Strafverfolgung nach §103 gefordert? Ob Merkels Entscheidung dann auch so ausgefallen wäre?...Wie ,hypothetisch,sicher, aber das ist deine Annahme von antijüdischen injurien(Natürlich, immer gleich wieder die Anti-Semitismus -Keule auspacken) ja auch.
    Nichts für ungut, aber sind wir mal nicht einer Meinung.

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