Dienstag, 23. Januar 2018

Non scholae... (2)


Hey, verbeamtete Lehrer, die sich beim Bundesverfassungsgericht ein Recht auf Streiken einklagen wollen,

ich mag wirklich nicht auf euren durchaus zahlreichen Privilegien herumhacken oder auf der Tatsache, dass ihr automatisch jene Gehaltserhöhungen, die eure, exakt die gleiche Arbeit tuenden, aber deutlich weniger verdienenden angestellten Kolleginnen und Kollegen erstreiken, bequemerweise auch bekommt. Ich will auch nicht die blöde Leier anstimmen, von wegen: Augen auf bei der Berufswahl. Dass niemand gezwungen wird, ein Beamtenverhältnis einzugehen, das per Definition eben kein Angestelltenverhältnis ist. Dass euer Dienstherr das mit dem Deal Unkündbarkeit plus andere Vorzüge gegen Streikverbot im voraus immer völlig offen handhabt und dass man ein Beamtenverhältnis auch wieder aufheben kann, wenn's denn gar so sehr drückt.

Zumal das auch unfair wäre, wenn nicht gar gaga. Es gab Zeiten, in denen Angestellten- und Beamtenverhältnisse sich längst nicht so stark unterschieden wie heute. Da konnte man man auch als Angestellter ab einem gewissen Dienstalter quasi Unkündbarkeit erreichen. Weiterhin ließ sich vor diversen, als 'Anpassung des Rentenniveaus' getarnten Enteignungen mit den üblichen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung plus vielleicht einer Betriebsrente im Alter eine Rente erzielen, die einer Beamtenpension nur wenig nachstand. Auch die Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen lagen schon mal enger beieinander. Dass die Verhältnisse sich deutlich zu Ungunsten von Angestellten geändert haben, dafür kann die Beamtenschaft nun wirklich nichts. (Übrigens kam es früher schon mal vor, dass junge Menschen, die einen Beamtenstatus anstrebten und bekamen, eher belächelt wurden, weil in der so genannten 'Freien Wirtschaft' doch ganz andere Chancen und Möglichkeiten winkten. Tempi passati, war aber so.)

Nein, ich stoße mich ein wenig an eurer Begründung. Ihr behauptet nämlich, streiken zu dürfen sei ein "Menschenrecht" (so formuliert's auch die GEW-Vorsitzende Marlies Tepe). Und ein Menschenrecht könne man eben niemandem mit Privilegien quasi abkaufen. Das ist zwar schlau gedacht, nur ist mir neu, dass Streikrecht ein Menschenrecht ist. Ich habe extra mal Wikipedia gewälzt und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nachgeschaut. Da steht viel Hübsches und Erstrebenswertes drin, nach dem ein Großteil der Menschheit sich die Finger leckt, aber von Streik ist da nirgends die Rede. Auch in Artikel 23, der sich explizit mit (Lohn-/Erwerbs-) Arbeit befasst, steht nichts davon. Oder habe ich da was übersehen? Wenn nicht: Setzen, sechs! Berichtigung bis Montag in doppelter Ausfertigung. Mit Füller. Wenn nicht: Drei Wochen Tafeldienst.




19 Kommentare :

  1. Steve, Mike. Strike. Geiler Text. Ist nicht das Beamtenleben an sich ein permanenter Streik?

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    1. Kommt ein wenig drauf an. Bei der Polizei im Ballungsraum würde ich eher sagen: Nein. Als Sek. I-Lehrer für SoWi und Erdkunde und regelmäßiger Winterdepression würde ich sagen: Schon eher.

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    2. Genau! Alles faule Säcke, die uns hart arbeitenden Leistungsträgern auf der Tasche liegen. Ein Hoch auf die Leistungsgesellschaft! Arbeit muss sich wieder lohnen! Wer nicht arbeitet, soll auch nichts essen. Im Neoliberalismus ist ja nicht alles schlecht.

      Jedenfalls: Du darfst gerne mal die Fachhochschule besuchen, in der in deinem Bundesland die Finanzbeamten ausgebildet werden. Wenn du dann nach nur einem Tag als Zuhörer immer noch der Ansicht bist, dass man den Beamtenstatus hinterhergeschmissen kriegt und sein Beamtenleben lang nix "arbeiten" / "leisten" muss - dann will ich nix gesagt haben.

      Aber wozu differenzieren... :P

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    3. Dennis: Du kannst ja gerne die Uni besuchen! Es ist eben nicht möglich, faule und unfähige Beamte, im Schuldienst ein Angriff auf Kinderseelen zu entfernen!Ich kann mit einem Beamtenstreik leben, da in Kliniken auch mit Notdiensten gearbeitet wird, mehr als Notdienste sind in den meisten Behörden eben nicht nötig!Arbeitslose werden gegängelt, Beamte nicht einmal bei grober Faulheit bestraft, nervt sogar engagierte Lehrerinnen!Bist Du Finanzbeamter? Die gehören zum Kernbereich und sind anders als JC, Schule, usw. Mal sehen, ob der Beamtenstreik kommt, danach wären sicher weniger Einstellungen von Beamten notwendig, da das Streikverbot diesen Sonderstatus rechtfertigen soll!Ich bin auch dafür, dass Staatsangestellte bereits nach 5 Jahren unkündbar wären- nicht erst nahc 15 Jahren- mrd. 40 Jahre alt!

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  2. Ist es nicht mittlerweile, im Angesicht von Merkel IV und GroKO III, völlig egal geworden, ob der GEW das BVerfGer auch noch mit der, eher aussichtslosen Klage auf Streikrecht für Lehrer belästigt?

    Aus welchem tatsächlichen Grund beamtete Lehrer das Streikrecht haben wollen, erschließt sich mir nicht.

    Aber, das BVerfGer hat HARTZ IV niemals ausgebremst, fast jeden anderen Verstoß gegen das Grundgesetz geduldet, den Umbau des GG durch Streichungen, Änderungen im marktradikalen Sinn (Schuldenbremse) geduldet, somit wohlwollend die "Spaltung der Gesellschaft" begleitet, da kann auch noch das Streikrecht für beamtete Lehrer hinzukommen, ob sinnvoll, "gerecht", etc. oder nicht.

    Irgendwie habe ich den Eindruck, das es bei dieser gesellschaftlichen Gemengelage darauf auch nicht mehr ankommt, wobei die Pensionsgestaltung natürlich niemals angetastet werden darf.

    Das dt. Beamtenrecht ist vermutlich so alt wie Preußens Gloria, Beamte sind dazu da, bestehende Gesetze durchzusetzen. Deshalb kann eine Regierungsbildung ruhig ein paar Monate dauern, denn die bestehenden Gesetze reichen dem Kapital, den Besitzenden bereits jetzt schon, um ungestört und ungestraft reicher zu werden, damit einhergehend die Verarmung großer Teile der Bevölkerung gleich forcierend mitzugestalten.

    Statt das Beamtenrecht für Lehrer zu erweitern, wäre es vernünftiger, die Zahl der Beamten drastisch zu verringern, evtl. sogar den Beamtenstatus abzuschaffen, deutlich einzuschränken. Auf allen Ebenen.

    Warum sollen nicht auch Polizisten das Recht auf Streik haben, wenn sie bei "Gipfeln" verheizt werden sollen, obwohl es mittlerweile nicht wenige Polizisten geben soll, die nichts gegen "Knüppel frei, Wasserwerfer und Reizgas" einzuwenden haben, wie ein Polizist die Öffentlichkeit bereits wissen ließ. Auch ein Ergebnis der politisch gewollten gesellschaftlichen Spaltung, das zu "Wir gegen Die" führt.

    Die Tatsache, das das BVerfGer sich auf diese Straßburger Einrichtung beruft, die seit ihrer Gründung keinerlei Legitimation und gesetzliche Grundlage hat, statt europäischen Gesetzbüchern, die es nicht gibt, nur auf der Grundlage von EU-Kommissionsanweisungen "bindendes europäisches Recht spricht, sprechen kann", stört mich mehr, als der zum Scheitern verurteilte Versuch der GEW.

    Genauso stört mich, das Beamte sich politisch betätigen dürfen, sogar für die Ausübung öffentlicher Mandate freigestellt werden und "zurück kommen können", sich mittels der Zugehörigkeit zu einer Partei wenigstens berufliches Fortkommen ermöglichen können, wenn nicht sogar Recht brechen, wenigstens beugen, wenn sie Entscheidungen treffen, die parteipolitische Hintergründe haben. #Klüngel, #Amigos

    Die gesellschaftliche Entwicklung läßt den Beamtenstatus mittlerweile wie eine geweihte Kaste erscheinen, eine Einrichtung die jede "Macht" benötigt, um "die Macht" durchzusetzen.

    Dieser Büttel muss nicht auch noch unnötig und unverhältnismäßig gepampert werden. Was Beamte sicher völlig anders sehen werden...

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    1. Die Zahl der Beamten wurde bereits drastisch verringert! Und dieser "Büttel" erfüllt in vielerlei Hinsicht wichtige und notwendige Arbeit.

      Aber ja, das Beamtenrecht ist uralt. Undemokratisch und restriktiv. Die wenigen verbliebenen "Privilegien" werden zunehmend sehr teuer erkauft.

      Es gab wohl keine Epoche der BRD, in der Beamte weniger "Macht" innehatten als jene, in der wir uns derzeit befinden. Aber aus lauter Hass wird auf den verbliebenen Rest wahllos eingeknüppelt. Dabei erledigt der Großteil einfach nur in einem Büro seine (gesellschaftlich wertvolle) Arbeit.

      Aber ja, schaffen wir das Beamtentum gleich ganz ab. Unter Bertelsmanns Arvato und dem unbegrenzten Einzug betriebswirtschaftlicher "Effizienz" wird sicher alles viel, viel besser! Da bin ich absolut davon überzeugt. Auch Korruption wird es dann keine mehr geben...

      So - nun bin ich mal gespannt, ob "anton" hier auch aufkreuzen wird! :D

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  3. Das Konstrukt Beamtentum unterscheidet sich vom „freien Arbeitsmarkt“ insofern, als bei diesem aus der Arbeitsleistung Gewinne abgeschöpft werden, beim Staat nicht. Die Arbeitsleistung des Beamten produziert keinen abschöpfbaren Mehrwert, der Staat vergibt keine Dividende. Das Streikrecht ist darum als Arbeitskampfmittel untauglich.

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    1. Das wäre dann aber auch bei angestellten Lehrern so sowie anderen Angestellten im öffentlichen Dienst. Klar, deren Streikrecht ist mehr symbolisch, weil es nicht auf Einnahmeverluste abzielt, sondern i.d.R. darauf, dass der Unmut der Bürger ob des ausbleibenden Services Druck erzeugt...
      @Alles nur Satire: Wenn staatliche Kindererziehung eine so hoheitliche Aufgabe ist, dass sie unbedingt von Beamten erledigt werden muss, wieso, frage ich mich, sind Erzieher/innen dann keine Beamt/innen?

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  4. Tja Herr Rose, das weiß ich ebenfalls nicht. Welche Gedankengänge da bei den "Verantwortlichen" Purzelbäume schlagen.

    Weil Erzieherinnen "nur" das Vorschulalter betreuen oder "nur" "schwererziehbare", "nur Verhaltensauffällige", also die Nachwuchskriminellen betreuen?

    Warum verdienen Grundschullehrer deutlich weniger, als ihre "Kollegen"?

    Weil verbeamtete, doppelverdienende, grün- oder CxU-wählende, FAZ-lesende, an der gymnasialen Oberstufe lehrenden Lehrerehepaare eben auch ihr Zweithaus in der Toskana abbezahlen müssen? Nur ein Griff in die Klischeekiste.

    Was mich ebenfalls massiv an der GEW stört, ist deren Nichtstun beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG von 2007, zuletzt geändert 2017.

    Die GEW versucht sich heuer publikums- und klientelwirksam am Streikrecht für beamtete Lehrer zu verheben, scheint aber bei dieser neoliberalen Sauerei aus den Zeiten von GroKO I (Ägide Schavan) lieber das Schweigen zu pflegen.

    Vielleicht weil zu wenige wissenschaftliche Mitarbeiter sich bei der GEW "organisiert" haben?

    Oder, weil der DGB die strikte Anweisung ausgab, Hände weg von neoliberalen, arbeitsrechtlich aufweichend wirkenden "Gesetzen"?

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  5. Wie pedantisch. Du hättest Beamter werden sollen: in die "Menschenrechtserklärung" gekuckt, keine passende Fundstelle "Streikrecht" gefunden - und somit auf den Wunsch, dass auch Beamte die Arbeit niederlegen dürfen, den "Abgelehnt"-Stempel gehämmert...! :P

    "ich mag wirklich nicht auf euren durchaus zahlreichen Privilegien herumhacken oder auf der Tatsache, dass ihr automatisch jene Gehaltserhöhungen, die eure, exakt die gleiche Arbeit tuenden, aber deutlich weniger verdienenden angestellten Kolleginnen und Kollegen erstreiken, bequemerweise auch bekommt."

    "Wenn Blinde über Farbe referieren"...

    Ich finde es ja immer wieder faszinierend, dass sich die auf kleingeistigem Neid basierenden Vorurteile, was das Beamtentum betrifft, so hartnäckig halten. Und das von allen Seiten, Links wie Rechts! Sachkenntnis haben die wenigsten, wenn sie über die vermeintlichen "Privilegien" schwadronieren, die der durchschnittliche A-9-Beamte denn doch habe. Wir leben im Zeitalter des Neoliberalismus - und wer meint, hier hätte der Rotstift nicht gewütet, suhlt sich wirklich nur in den Vorurteilen, die er meist schon von Kindheit an aufgesogen hat. Lass mich raten: Du hast dich in den vergangenen 15 oder 20 Jahren in keinster Weise mit dem befasst, was man vielen Beamten an "Reformen" zugemutet hat? Und ich spreche mal nicht davon, dass Hunderttausende von Stellen "eingespart" wurden und der klägliche Rest eine Arbeit schultern muss, die er nicht mehr kann. Das fängt beim Streifenpolizisten an und hört bei überlasteten Finanzbeamten noch lange nicht auf...

    Nur zum Absatz oben: Dann zähl sie mal auf, diese gewaltigen "Privilegien"...!? Und bemühe dich, nicht in das typische Schema des "Negativneides" zu verfallen und "den Beamten" vorzuwerfen, sie hätten z. B. als Pensionäre weniger bluten müssen als die Rentner (was so nicht stimmt; zumal ein Teil (7 % der "eigentlichen" Beamtenbezüge vom Dienstherren für die Altersvorsorge zurückgelegt wird; weiß ja aber auch keiner)! Die einzige zulässige Forderung ist wenn überhaupt, dass beide Gruppen MEHR zustünde! Aber mehr zu fordern - dazu ist nach jahrzehntelangem Gürtelengerschnallen ja gar keiner mehr fähig!

    Und von wegen Beamte erhielten automatisch die Erhöhungen, die die Streikenden erhalten - das stimmt so nicht und ist je Bundesland vollkommen unterschiedlich. "Nullrunde" können Beamte übrigens nicht mehr hören. Auch nicht "Kostendämpfungspauschale". Und bei "Beihilfe" kriegen die meisten auch regelm. Bluthochdruck! Es ist jedenfalls irgendwie witzlos, grade Beamten, die nicht streiken dürfen (wurden von der DB übrigens gezielt als Streikbrecher beim GDL-Streik eingesetzt...) dies auch noch zum Vorwurf zu machen.

    Und natürlich ist das Streikrecht ein Menschenrecht. Es gibt viele Länder (auch in der EU), in denen Beamte streiken dürfen. Ich wüsste keinen Grund, der dagegen spräche!

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    1. Dennis82, die menschgewordene ironiefreie Zone ist wieder unterwegs - stellt das Popcorn kalt und die Getränke warm. *kotz*

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    2. Hmmm, war nun das jetzt wieder Ironie-ironisch? Oder machst du nun völlig einen auf Charlie...!? :P

      Mehr wie ad hominem hatte der ja auch nicht drauf. Aber nun gut, ich will deinen hervorragenden Blog nicht weiter mit meinem "Gekotze" verunzieren. Sehr nett übrigens! Verzeihung, wenn ich dir irgendwann mal auf den Schlips getreten sein sollte. Eine andere Meinung als deinige zu vertreten sollte dazu ja eigentlich nicht ausreichen. Aber da ist ja jeder Jeck anders, nicht wahr...!?

      Kannst mir aber gerne mal per e-mail mitteilen, was für ein persönliches Problem du mit mir zu haben scheinst...!?

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    3. Dennis 82: Beamte können sicher dem Sreikbruch seit 1993-1994 entziehen, sie müssen die Aufgaben der Anderen beim Streik nicht erfüllen! Natürlich ist die Pension viel höher als die Rente, selbst mit Betriebsrente. Selbst bei Faulheit wird selten entfernt, bei Lehern schlimmer als in der Verwaltung!

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  6. Hallo Herr Rose und andere interessierte Mitleser,

    um dieses Thema von mir aus abzuschließen, der Hinweis und Link auf einen Beitrag von RT Deutsch vom 25.1.18 um 20:00 veröffentlicht, Rubrik 451°, Video, "Das deutsche Beamtentum":

    https://deutsch.rt.com/programme/451-programme/64169-deutsche-beamtentum-451-grad/

    Natürlich ist Vorsicht geboten, denn RT ist Putins Propagandawaffe :-)

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  7. Nun, ich bin kein Jurist, aber Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskommission (http://www.emrk.at/rechte/EMRK/art11.htm) klingt für mich schon nach einem Streikrecht für Beamte. (zumindest für diejenigen Beamten, die keine Staatsgewalt ausüben)

    Das ist jetzt zugegebenermaßen off topic: Wann immer es um Lehrer geht, muss ich an meinen alten Mathe-Lehrer denken. Der hatte auf die Frage, warum jemand freiwillig Mathelehrer werden wolle, geantwortet: "Aber wir können doch rechnen! In welchem anderen Beruf haben sie schon so viel Freizeit?"

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    1. Ich finde da nur etwas vom Recht zur Bildung von Gewerkschaften. Was daraus folgt, wird offen gelassen (bewusst?). Das Problem, das ich sehe, ist ein anderes: Wenn oberste Gerichte mit der Frage konfrontiert werden, wieso Lehrer unbedingt Beamte sein müssen, wird man darauf hinweisen, dass etwa die Hälfte aller deutschen Lehrer keine Beamte sind und dass - Gelichbehandlung für gleiche Arbeit - dann entweder der Beamtenstatus abgeschafft werden muss oder alle Lehrer zu Beamten gemacht werden müssen. Wenn man dann weitergeht zu der Frage, wieso Lehrer eigentlich Beamte sein müssen (sie sind es, weil ein altes Privileg gerettet werden konnte), dann stellt sich eben auch die Frage, wieso Erzieherinnen nicht auch verbeamtet sind. Und deswegen wird sich, denke ich, nichts ändern.

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  8. Stefan: Der Lehrbetrieb ist von einer solch überragenden Bedeutung, weit mehr als in der oftmals überschätzten Verwaltung, dass weder Traifverträger noch Desziplinarordnungen der Beamten- ihm gerecht werden können, es benötigt Öffnungsklauseln, faule und unfähige Leher sind zu entfernen!

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  9. Fall ist erledigt, Beamte dürfen nicht streiken. Hätten Sie es in bestimmten Bereichen gedurft, wären die Nachfolger dringend zu Angestellten zu machen. Mal sehen, ob dennis82 jetzt seinen Senf absondert!

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