Sonntag, 12. Juli 2020

Ronny des Monats - Juli 2020


Bei allem sollte ja nicht vergessen werden, dass es immer noch gute Nachrichten gibt. So hat Twitter jetzt europaweit jede Menge Accounts der 'Identitären Bewegung' gelöscht. Auch beim Musikstreamingdienst Spotify scheint man langsam auf den Trichter zu kommen, dass es einigermaßen banane ist, 'Black lives matter' sich aufs Fähnchen zu schreiben und dann Nazirapper wie Chris Ares im Sortiment zu haben. Und hat entsprechend gehandelt. Und nein, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist in keiner Weise verletzt, wenn ein privatwirtschaftlicher Anbieter entscheidet, einem keine Plattform zu geben. Ich kann auch nicht in die Redaktion der örtlichen Lokalzeitung platzen, den Chef-Redactör zwingen wollen, meinen Leserbrief zu veröffentlichen und hinterher rumjammern wegen Meinungsfreiheit, wenn die Polizei kommt. Deal with it.

Die Top 5 des Monats:

Platz 5: Reichlich Bombenleger
Früher war das ja so: Wenn da einer immer irgendwie dagegen war, einen Hang zum Protestieren hatte, dann bekam der Betreffende von braven Bürgersleuten schnell das Etikett (langhaariger) Bombenleger angepatzt. Jüngste Entwicklungen in der einst als Haufen harmloser Spinnerter unterschätzten Reichsbürgerszene geben Anlass, diese Praxis eventuell zu revidieren.

Platz 4: Ein kleiner Vorgeschmack
Und zwar darauf, was auch Politikern anderer Couleur als roter blühen könnte. Regelmäßig Morddrohungen bekommen zum Beispiel. Wie jüngst gegen die hessische Linken-Abgeordnete Janine Wissler. Der Fall der bayerischen linken Bezirksrätin Stefanie Kirchner zeigt zudem, dass es nicht bei Drohungen bleiben muss. Ich sag‘s mal so: Bourgeoise Smugness a'la "Es trifft ja eh nur die Linken", könnte sich bitte rächen.

Kennen Sie den? Kommt ein Toastbrot zum Bäcker.
Kleiner Tipp: Um ohne Sonne braun zu werden, muss man keine Nazishirts tragen.

Platz 3: Bah!
In Dresden haben drei Männer ein dreijähriges Kind und seine Mutter rassistisch beleidigt und auch körperlich angegangen. In dieser Meldung steckt vieles, was solche Taten so besonders verabscheuungswürdig macht. Diese maßlose Feigheit. Immer auf die Schwachen und immer zu mehreren gegen einen. Ich frage mich dann oft, ob solches Pack hinterher tatsächlich stolz auf sich ist. Und wenn ja, wie tief man gesunken sein muss dafür, was alles an der Garderobe abgegeben haben.

Platz 2: Böcke zu Gärtnern
An der sächsischen Polizei-Hochschule in Rothenburg sind drei Kommissaranwärter rausgeflogen, nachdem man sie beim Grölen von Naziparolen erwischt hatte. Scheinen keine reinen Einzelfälle zu sein. Eine kleine Anfrage der sächsischen Landtagsabgeordneten Kerstin Ködlitz (Linke) hat ergeben, dass in letzter Zeit 16 Angehörige der sächsischen Polizei in den Verdacht rechtsextremer Aktivitäten geraten seien. Soso.

Und der Ronny des Monats, verehrte Leserinnen und Leser, hört dieses Mal auf den Namen Rico.

Platz 1: Der Straßenjunge von Bautzen
Der 49jährige Frührentner Rico Maleskat ist unzufrieden mit der Arbeit der Regierung. Nein, er ist stinksauer. Dies kundzutun, steht er nunmehr seit über elf Wochen jeden Sonntag auf dem Bürgersteig an der B 96 in Weigsdorf-Köblitz bei Bautzen. Dabei hält er eine Fahne hoch, auf der ein schwarz-rot-goldenes Band, ein Reichsadler sowie die Aufschrift "Meine Gedanken sind frei" sich befinden. Nicht weniger als acht Artikel des Grundgesetzes habe die Bundesregierung in der Coronazeit abgeschafft oder ausgesetzt, darunter den mit der Meinungsfreiheit. Aha. Ist mir neu. So viel Meinung wie jetzt war selten. Aber egal. Maleskat hat bald Gesellschaft bekommen. Inzwischen sammeln sich um ihn Leute mit Reichskriegsflaggen, Eisernen Kreuz-Fahnen, AfD-Symbolen, Reichsbürgerparolen etc. und faseln was vom 'großen Austausch', 'Volksverräter!' etc. Und Rico so: "Ganz ehrlich. Das wüsste ich doch, wenn hier Rechtsradikale wären." Genau wegen solcher Ricos heißt diese Veranstaltung hier 'Ronny'. Herzlichen Glückwunsch!


(Video im erweiterten Datenschutzmodus. Anklicken generiert keine Cookies.)


Und der Ehrenronny des Monats geht dieses Mal an:

Die Redaktion der GDP-Zeitschrift 'DP Deutsche Polizei'
Okay, Nazis bringen Leute um, horten Waffen und Munition, drohen regelmäßig mit Gewalt, greifen tätlich an, es gibt Indizien für rechte Netzwerke bei der Polizei, aber hey, lasst uns doch einfach mal die RAF-Untoten wieder ausbuddeln*. Weil Linke und Antifa ja viel schlimmer sind. Da fällt einem dann nicht mehr so viel ein.


* Facebook-Link




21 Kommentare :

  1. In Sachen Nazis bei Polizei, Nachrichtendiensten und Bundeswehr könnte man auch gleich eine Rubrik "Einzelfall des Tages" aufmachen. Jetzt ersetzt ein lupenreiner Stammbaum also das Alibi in Stuttgart. Wer als Muslim nicht nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten drei Monate von Ariern zu einem Abend in einer Bundeskegelbahn eingeladen wurde, lebt gefährlich.

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    1. Er sollte sicherheitshalber noch eine angebissene Bratwurst am Mann haben.

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    2. Muss das dann Schweinefleisch sein, oder darf auch Frankfurter?

      M. Sobol

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    3. Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt am besten Schwein, würde ich sagen, ist am typischdeutschesten (obwohl gegen eine Frankfurter Rindswurst ja nix zu sagen ist).

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    4. Am sichersten ist eine halbverzehrte, noch warme Schweinshaxe ;)

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  2. Warum bin ICH nicht der Horst hier? Weil ich zu unbedeutend bin??!! Ich bin ein ächter Nazi!! Scheiße auch. Ich zeige euch die Reichskriegsflagge, ihr Linkischen!

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  3. Der Herr begrüßt das Löschen von Twitter- und Facebook-Accounts mit dieser Begründung:

    „Und nein, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist in keiner Weise verletzt, wenn ein privatwirtschaftlicher Anbieter entscheidet, einem keine Plattform zu geben.“

    Der Herr irrt. Zum Einen gibts – überraschend oder nicht – ein Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und User. Für beide Seiten gilt der Römische Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda.

    Zum Anderen haben Facebook und Twitter Alleinstellung. Facebook etwa hat die ehemalige deutsche Plattform „Wer kennt wen“ vollständig verdrängt. Ausschluss vom faktischen Monopol bedeutet Ausschluss von der Öffentlichkeit.

    Darum unterwirft das Alleinstellungsmerkmal die Plattform Rechtsgrundsätzen aus Verfassung bzw. Grundgesetz. Eine Löschung von dort ist also nicht vergleichbar mit Ausschluss eines Forums von Kleingärtnern und Karnickelzüchtern.

    Der Herr irrt in den Punkt.

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    1. Natürlich begrüße ich es, wenn die Identitioten und Faschos wie Chris Ares gesperrt werden. Sie dürfen weiterhin ihre Meinung haben und äußern. Nur eben nicht mehr über Spotify und YouTube verbreiten. Die haben nämlich Vertragsfreiheit. Dass Nazilappen, die sich als Verfechter von Meinungsvielfalt und Demokratie tarnen, das doof finden, ist logisch, aber irrelevant. (Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Meinungsfreiheit funktioniert so.)

      Übrigens hätte ich gern eine (juristische) Quelle für Ihre Behauptungen ("Googlen Sie das selbst!", zählt nicht). Gibt es da irgendwelche Urteile zu? Sind mir nicht bekannt. Wenn nicht, dann ist das wohl bloß das übliche Opfergequargel eines rechtsgewendeten Kleinbürgeropas (der einst geschworen hatte, hier niemals wieder zu kommentieren, was er leider nicht gehalten hat), der sich mit abenteuerlichen privaten Rechtsinterpretationen ein (nicht vorhandenes) Anrecht auf Öffentlichkeit herbeiphantasiert.

      P.S.: Ihren herablassenden Tonfall schieben Sie sich in Zukunft bitte dorthin, wo es sehr dunkel ist.

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    2. Dass Sie die Sperre begrüßen ist nicht Thema. Sondern Ihre falsche Aussage, es sei keine Grundrechtsbeschränkung.

      Zum (eigentlich großartigen) xkcd – im vorletzten Bild steht die falsche Aussage: „Itʼs just that the people listening think youʼre an asshole.“ Richtig ist: nicht die Leute, sondern der Plattformbetreiber hält ihn für ein Arschloch. Die Leute sind bei Sperre far out of sight. Man könnte sagen, sie sind die eigentlichen Betroffenen, nicht wahr?

      „Übrigens hätte ich gern eine (juristische) Quelle für Ihre Behauptungen (‚Googeln Sie das selbst!‘ zählt nicht).“ – Bin nicht Jurist, aber RA Steinhöfel hat mehrere Urteile mit der Begründung erstritten. – Wir sind immer noch ein Rechtsstaat, und ich darf daran erinnern, dass das durchaus in Ihrem Sinne ist. Den Wert von Rechtssicherheit erfahren wir spätestens dann, wenn diese fehlt. Wollen wir beide nicht.

      (Falls mir eine Schriftliche Begründung unterkommt liefere ich nach. Jetzt suche ich nicht.)

      „Ihren herablassenden Tonfall schieben Sie sich in Zukunft bitte dorthin, wo es sehr dunkel ist“ – mein Tonfall kommt stets von Herzen. So wie der Ihre oben im Artikel, zu dem ich mich nicht äußere, weil: Ihr Ding, nicht meins.

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    3. Habe leider keine vollständige Schriftliche Urteilsbegründung ausfindig machen können – ersatzweise eine Erfolgsmeldung bei Steinhöfel:

      https://www.steinhoefel.com/2019/03/kein-guter-tag-fuer-facebook-krachende-niederlage-vor-dem-olg-stuttgart.html

      Die Superlative „Krachende Niederlage“ außen vor gelassen, es ist immerhin (a) eine juristische Erfolgsmeldung, und (b) enthält sie einige Passagen aus der Begründung.

      Ja ich weiß. Er streicht das Erfolgsmoment hervor. Seine natürliche Aufgabe. Andererseits – Erfolg ist Erfolg.

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    4. Siewurdengelesen17. Juli 2020 um 23:26

      "Der Herr irrt. Zum Einen gibts – überraschend oder nicht – ein Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und User. Für beide Seiten gilt der Römische Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda."

      Jepp - vor allem dann, wenn die asozialen Medien das tun, wenn´s auch um Barbusiges geht.

      Von dem herbeizelebrierten lateinischen Ich-bin-wichtig-Gequatsche steht in den AGB von FB und Twitter sicher nichts. Aber das kann Er ja auch gerne Zuckerberg und Konsorten selber erklären...

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    5. @Siewurdengelesen

      Um mit dem Stilmittel Arroganz Erfolg zu haben einige Regeln (ohne Anspruch auf vollständig):

      (1) Erkenne das aktuelle Narrativ.

      (2) Brich daraus aus! Zwei Wege:

      (2a) Benenne es – du gewinnst Souveränität, dich darüber zu erheben, oder …

      (2b) … eröffne ein neues Narrativ, idealerweise (aber nicht zwingend) übergeordnet.

      (3) Meide wörtliche Antizipation (etwa asoziale statt soziale Medien), weil durchschaubar. Meide bürgerliche Moral-Topoi.

      (4) Meide „ad-hominem“. Grundsätzlich! Rigoros! Immer! Es wirkt wie Verzweiflungstat!

      Oder Klappe.

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    6. Siewurdengelesen18. Juli 2020 um 13:19

      Soweit ich weiss, nickt der Nutzer dennoch Nutzungsbedingungen ab und ein Preis für das "Kostenlose" ist das Zumöllern mit Werbung. Darüber hinaus steht dann in besagten Nutzungsbedingungen etwas drin, aus welchen Gründen so ein Konto gesperrt oder gelöscht werden kann.

      Ist zwar viel Wischiwaschi, aber so als Zitat:

      "Unser Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen aus diesen Nutzungsbedingungen resultierenden Pflichten, Gesetze, Rechte Dritter oder Datenschutzrichtlinien verstößt, und der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach Kenntniserlangung von dem Verstoß möglich."

      Gründe können entgegen dem von vielen mit Narren- statt Meinungsfreiheit verwechselten Auftritt solche sein. Von daher harmoniert das sogar mit anderen Ausschlüssen und Rechtsformen.

      OT: Beim einen ist´s immerhin "Stilmittel"...

      ...kommt sonst tatsächlich noch etwas zum Thema oder bleibt´s beim psychedelischen Blabla? Ist ja sonst schade um Seine verschwendete Zeit.

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    7. Die im Artikel genannten Kriterien (Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung, Aufforderung und Anleitung zu Straftaten) sind sämtlich vom Strafrecht abgedeckt.

      „… kommt sonst tatsächlich noch etwas zum Thema oder bleibt´s beim psychedelischen Blabla?“ – Zur Erinnerung, kein „ad-hominem“. Niemals! „Stilmittel“ hin oder her!

      (Klar ist es ein Stilmittel, wenn ich meiner Stimmung freien Lauf lasse. Aber legitim.)

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  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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