Freitag, 3. Juli 2026

Die Sandkastenrocker von der Reförmchenbande

 
Es gab keinen sachlichen Grund, es gesetzlich festzunageln, dass ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorliegen muss. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz konnten Arbeitgeber schon jetzt ein Attest ab Tag eins verlangen, und zwar ohne Angabe von Gründen. Auch die telefonische Krankschreibung soll wieder abgeschafft werden. Was auch hier zu erwähnen ist: Neupatient:innen durften schon jetzt nicht einfach telefonisch krankgeschrieben werden, sondern nur solche, die in der Praxis bereits bekannt sind (Ärzt:innen können durchaus in Verlegenheit geraten, wenn Arbeitgeber:innen bei begründeren Verdacht die KAV kontaktieren). Außerdem war das telefonische Verfahren auf fünf Tage AU befristet.